Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0107

2012/16/0107Verwaltungsgerichtshof30.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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