Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0235

2012/15/0235Verwaltungsgerichtshof27.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang (Einkommensteuer 2003 und 2004) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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