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2012/15/0105•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0105
2012/15/0105Verwaltungsgerichtshof01.09.2015
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er über Umsatzsteuer 2005 bis 2009 abspricht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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