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2012/15/0097•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0097
2012/15/0097Verwaltungsgerichtshof26.11.2015
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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