Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0072

2012/13/0072Verwaltungsgerichtshof21.10.2015

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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