Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0059

2012/13/0059Verwaltungsgerichtshof20.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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