Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0029

2012/13/0029Verwaltungsgerichtshof27.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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