Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0013

2012/13/0013Verwaltungsgerichtshof20.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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