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2012/13/0007•Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0007
2012/13/0007Verwaltungsgerichtshof23.12.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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