Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0156

2012/12/0156Verwaltungsgerichtshof16.09.2013

Regest

Behördenbezeichnung Verwaltungsbehörden Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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