Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0011

2012/12/0011Verwaltungsgerichtshof01.07.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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