Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0226

2012/11/0226Verwaltungsgerichtshof20.11.2014

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.