2012/11/0212•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0212
2012/11/0212Verwaltungsgerichtshof20.11.2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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