Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0211

2012/11/0211Verwaltungsgerichtshof10.06.2015

Regest

Unterschrift Genehmigungsbefugnis Behördenbezeichnung Behördenorganisation Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Spruchpunktes 1. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen (betreffend Spruchpunkt 2.) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Ärztekammer für Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.