Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0196

2012/11/0196Verwaltungsgerichtshof02.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang (Vorschreibung von Kontrolluntersuchungen und Befristung der Lenkbefugnis) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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