Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0191

2012/11/0191Verwaltungsgerichtshof26.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

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