2012/11/0178•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0178
2012/11/0178Verwaltungsgerichtshof21.11.2013
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Aufwandersatzbegehren wird abgewiesen.
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