2012/11/0165•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0165
2012/11/0165Verwaltungsgerichtshof26.09.2013
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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