Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0147

2012/11/0147Verwaltungsgerichtshof30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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