Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0103

2012/11/0103Verwaltungsgerichtshof21.08.2014

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.08.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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