Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0096

2012/11/0096Verwaltungsgerichtshof02.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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