Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0088

2012/11/0088Verwaltungsgerichtshof27.05.2014

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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