Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0061

2012/11/0061Verwaltungsgerichtshof06.03.2014

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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