Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0042

2012/11/0042Verwaltungsgerichtshof21.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkt I.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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