Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0038

2012/11/0038Verwaltungsgerichtshof06.03.2014

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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