2012/10/0238•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0238
2012/10/0238Verwaltungsgerichtshof08.10.2014
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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