Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0209

2012/10/0209Verwaltungsgerichtshof24.06.2015

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2015

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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