2012/10/0196•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0196
2012/10/0196Verwaltungsgerichtshof09.12.2013
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von je EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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