Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0178

2012/10/0178Verwaltungsgerichtshof24.06.2015

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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