2012/10/0171•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0171
2012/10/0171Verwaltungsgerichtshof08.10.2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Karl-Franzens-Universität Graz Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.