Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0106

2012/10/0106Verwaltungsgerichtshof25.11.2015

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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