Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0104

2012/10/0104Verwaltungsgerichtshof28.10.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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