Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0084

2012/10/0084Verwaltungsgerichtshof24.07.2013

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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