2012/10/0084•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0084
2012/10/0084Verwaltungsgerichtshof24.07.2013
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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