2012/10/0071•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0071
2012/10/0071Verwaltungsgerichtshof30.09.2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenbegehren wird abgewiesen.
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