Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0176

2012/09/0176Verwaltungsgerichtshof12.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt I. (Bestrafung wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) und Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides, letzterer soweit er das Verfahren betreffend die Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betrifft, als unbegründet abgewiesen.

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