Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0104

2012/09/0104Verwaltungsgerichtshof17.12.2013

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Berufungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Besondere Rechtsgebiete freie Beweiswürdigung "zu einem anderen Bescheid" Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Ablehnung eines Beweismittels Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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