Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0057

2012/09/0057Verwaltungsgerichtshof12.11.2013

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.358,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.