Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0264

2012/08/0264Verwaltungsgerichtshof08.10.2013

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Arzt Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0264

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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