2012/08/0253•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0253
2012/08/0253Verwaltungsgerichtshof31.07.2014
Fertigungsklausel Unterschrift des Genehmigenden Beglaubigung der Kanzlei Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Ausfertigung mittels EDV
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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