2012/08/0232•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0232
2012/08/0232Verwaltungsgerichtshof31.07.2014
Vertretungsbefugter juristische Person Formgebrechen behebbare Unterschrift Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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