Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0232

2012/08/0232Verwaltungsgerichtshof31.07.2014

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Formgebrechen behebbare Unterschrift Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.07.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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