2012/08/0207•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0207
2012/08/0207Verwaltungsgerichtshof26.05.2014
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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