2012/08/0164•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0164
2012/08/0164Verwaltungsgerichtshof13.11.2013
Entgelt Begriff Sachbezug
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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