Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0109

2012/08/0109Verwaltungsgerichtshof15.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich in den Spruchteilen C, F, I und N, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.1.06,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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