2012/08/0100•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0100
2012/08/0100Verwaltungsgerichtshof26.08.2014
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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