Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0024

2012/08/0024Verwaltungsgerichtshof20.03.2014

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Strafnorm Mängel im Spruch Ersatzfreiheitsstrafe Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere Delikte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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