2012/08/0014•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0014
2012/08/0014Verwaltungsgerichtshof20.03.2014
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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