Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0288

2012/07/0288Verwaltungsgerichtshof23.10.2014

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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