Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0254

2012/07/0254Verwaltungsgerichtshof25.06.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2015

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.672,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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