Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0209

2012/07/0209Verwaltungsgerichtshof23.10.2014

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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