2012/07/0137•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0137
2012/07/0137Verwaltungsgerichtshof17.12.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Befangenheit von Sachverständigen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Anforderung an ein Gutachten Ablehnung wegen Befangenheit Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Wasserrecht Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Gutachten Ergänzung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Gutachten rechtliche Beurteilung Enteignung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird in Bezug auf Spruchpunkt I (Zurückweisung der Berufungen der 25. bis 29.-Beschwerdeführer) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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